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Datenschutzrichtlinie für ihr Unternehmen
- Wir unterstützen Sie, bei der Einführung einer
Datenschutzrichtlinie und übernehmen für Sie die Aufgabe des
externen Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37
Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO.
- Unsere Tätigkeit beinhaltet ausdrücklich keine
Rechtsberatung, da diese in Deutschland den rechtsberatenden Berufen
vorbehalten ist.
- Wir üben unsere Tätigkeit unabhängig
in Überlingen am Bodensee aus.
Das tun wir für Sie:
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Einführung Datenschutzrichtlinie
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Unterstützung Umsetzung der DS-GVO
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Bearbeitung von Anfragen
Unsere Qualifikation
- Data Protection Officer nach DS-GVO
- Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- TÜV®-Zetifiziert und GGD geprüft
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Impressum
Referenzen
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