Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzbeauftragter - wir lösen das für Sie - von Überlingen aus!

Datenschutzrichtlinie für ihr Unternehmen

  • Wir unterstützen Sie, bei der Einführung einer Datenschutzrichtlinie und übernehmen für Sie die Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO.
  • Unsere Tätigkeit beinhaltet ausdrücklich keine Rechtsberatung, da diese in Deutschland den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist.
  • Wir üben unsere Tätigkeit unabhängig in Überlingen am Bodensee aus. 

Das tun wir für Sie:

  • Einführung Datenschutzrichtlinie

  • Unterstützung Umsetzung der DS-GVO

  • Bearbeitung von Anfragen

Unsere Qualifikation

  • Data Protection Officer nach DS-GVO
  • Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • TÜV®-Zetifiziert und GGD geprüft

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Referenzen

Referenzen (externe Links)