Hinweisgebersystem - wir lösen das für Sie - von Überlingen aus!

Einrichtung eines Hinweisgebersystems

  • Wir unterstützen Sie, bei der Einführung einer internen Meldestelle nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und übernehmen für Sie die Aufgabe der internen Meldestelle nach § 14 Absatz 1 Satz1 HinSchG.
  • Unsere Tätigkeit beinhaltet ausdrücklich keine Rechtsberatung, da diese in Deutschland den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist.
  • Wir üben unsere Tätigkeit unabhängig in Überlingen am Bodensee aus. 

Das tun wir für Sie:

  • Einrichtung Meldekanal 

  • Monitoring Meldekanal

  • Bearbeitung von Meldungen

Unsere Qualifikation

  • Data Protection Officer nach DS-GVO
  • Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • TÜV®-Zetifiziert und GGD geprüft

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Impressum

Referenzen

Referenzen (externe Links)